Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Deshalb werden wir Ihre persönlichen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.

Die Nutzung der Internetseiten von Patchwork e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Jeder Webserver registriert automatisch die Zugriffe auf Websites. Beim Besuch unserer Website verzeichnet unser Web-Server zum Zweck der Systemsicherheit temporär den Domain-Namen oder die IP-Adresse des anfragenden Rechners sowie den Zugriffszeitpunk, die Dauer des Besuchs, den Browsertyp, den Dateinamen und die URL, auf die Sie zugegriffen haben, den HTTP Antwort-Code und ggf. die Website, von der aus Sie uns besuchen, sowie die während der Verbindung transferierten Bytes. Diese Informationen werden anonym gespeichert. Ein Rückschluss auf Ihre Person oder Ihr individuelles Verhalten ist nicht möglich.

Darüber hinausgehende personenbezogene Daten werden nicht erfasst, es sei denn, diese Angaben werden von Ihnen im Rahmen von z.B. eines Online-Formulares oder einer Registrierung ausdrücklich zur Verfügung gestellt. Wir behandeln Ihre Daten verantwortungsbewusst und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Rechnerbezogene Daten werden von uns gespeichert, um Trends zu verzeichnen und Statistiken zu erstellen. Diese gespeicherten Daten dienen auch zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche auf unseren Webserver. Wir erstellen Profilinformationen über die Nutzung unserer Webseiten ausschließlich anonymisiert und nur zur Verbesserung der Nutzerführung und Optimierung des Angebots auf die Nutzerinteressen. Es werden hieraus keine personenbezogenen Surfprofile oder Ähnliches erstellt oder verarbeitet.

Wir erheben, speichern und verarbeiten Ihre übermittelten personenbezogenen Daten nur, soweit dies für die Abwicklung von Anfragen oder Aufträgen erforderlich ist. Darüber hinaus werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben; es sei denn, dass wir hierzu aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind oder dass Sie selbst dies bestimmen.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns übermitteln (zum Beispiel: Ihr Name und Ihre Adresse oder E-Mail-Adresse), werden von uns zur Korrespondenz mit Ihnen oder nur für die Zwecke verwendet, für die Sie uns die Daten zur Verfügung stellen.

1. Allgemeines

1.1 Was sind personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Angaben, die die Identität des Nutzers offenlegen oder offenlegen können. Wir halten uns an den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird soweit wie möglich auf die Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet.

1.2 Umgang mit personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit wir hierzu Ihre Einwilligung erhalten haben (Art. 6 I a DSGVO). Sie werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben es sei denn, wir sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der EU

1.3 Nutzungsdaten

Beim Besuch der Webseite werden allgemeine technische Informationen erhoben. Dies sind die verwendete IP-Adresse, Uhrzeit, Dauer des Besuchs, Browsertyp und ggf. die Herkunftsseite. Diese Nutzungsdaten werden technisch bedingt in einem Logfile registriert und können zum Zwecke der Statistikauswertung dieser Webseite benutzt und gespeichert werden. Eine Verknüpfung dieser Nutzungsdaten mit Ihren weiteren personenbezogenen Daten findet nicht statt.

1.4 Dauer der Speicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nach der Beendigung des Zwecks, für welchen die Daten erhoben wurden, nur solange, wie dies auf Grund der gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Vorschriften erforderlich ist.

2. Ihre Rechte

2.1 Auskunft
Sie können von uns eine Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten und soweit dies der Fall ist haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO genannten weiteren Informationen.

2.2 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und können gemäß Art. 16 DSGVO die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

2.3 Recht auf Löschung
• Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
• Sie widerrufen ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung Ihrer Daten stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
• Ihre Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit Ihre personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung unserer Rechtsansprüche erforderlich sind.

2.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn

  • Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten und wir daher die Richtigkeit überprüfen,
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung verlangen
  • wir die Daten nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
  • Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben, und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

2.5 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und die Verarbeitung bei uns mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

2.6 Widerrufsrecht

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

2.7 Allgemeines und Beschwerderecht

Die Ausübung Ihrer vorstehenden Rechte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Sie haben das Recht sich bei Beschwerden direkt an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde, den Landesdatenschutzbeauftragen, zu wenden.

3. Datensicherheit

3.1 Datensicherheit

Sämtliche Daten auf unserer Website werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung gesichert

3.2 Sessions und Cookies

Zur Bedienung des Internetauftritts können wir Cookies oder serverseitige Sessions einsetzen, in denen Daten gespeichert werden können. Cookies dienen dabei z.B. auch der persönlichen Begrüßung mit dem Mitgliedsnamen. Cookies sind Dateien, die von einer Webseite auf Ihrer Festplatte abgelegt werden, um diesen Computer beim nächsten Webseitenbesuch automatisch wieder zu erkennen und damit die Nutzung der Webseite an Sie anpassen zu können. Einige der verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser-Sitzung wieder gelöscht. Dabei handelt es sich um sogenannte Sitzungs-Cookies. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen die Wiedererkennung des Browsers bei einem späteren Besuch unserer Website (dauerhafte Cookies). Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie möglicherweise einige Funktionen dieser Website nicht nutzen können, wenn die Cookies deaktiviert sind. Wir stellen sicher, dass keine personenbezogenen Daten aus Sessions oder durch Cookies übernommen werden und Cookies nur eingesetzt werden, sofern dies für die Website erforderlich ist. Somit ergibt die Abwägung, dass keine überwiegenden Interessen Ihrerseits entgegenstehen (Art. 6 I f DSGVO).

Kontaktaufnahme

Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gern an uns unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wenden. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:

Patchwork - Soziale Initiative im Stadtteil e.V.
Schulstraße 3

35584 Wetzlar

Telefon: +49 (0)6441-380568

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen Patchwork Naunheim - Soziale Initiative im Stadtteil. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Wetzlar eingetragen. Als eingetragener Verein führt er den Zusatz „e. V."
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wetzlar-Naunheim.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck

  1. Der Verein ist ein Idealverein. Er ist politisch, ethnisch, weltanschaulich und konfessionell völlig neutral. 
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung, auch der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Kinder- und Jugendbetreuung, auch die Hausaufgabenbetreuung verwirklicht. Ziel ist es für Kinder, Jugendliche und auch deren Eltern weitere soziale Angebote zu unterbreiten. Diese sollen das Leistungsangebot des öffentlichen Jugendhilfeträgers und des Schulträgers ergänzen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt mit den in § 2 genannten Vereinszielen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. 

 § 4 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft in dem Verein ist eine Grundvoraussetzung dafür, an dem regelmäßigen Betreuungsangebot des Vereins teilhaben zu können.
  2. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen und das in § 2 Abs. 1 Satz 2 der Satzung verankerte Neutralitätsgebot anerkennen und leben.
  3. Der Wunsch der Aufnahme als Mitglied wird durch Aufnahmeantrag bekundet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Aufgenommene Mitglieder werden darüber schriftlich unterrichtet.
  4. Mitglieder haben den durch Beitragsordnung außerhalb der Satzung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dieser kann für die Personen, welche die gemeinnützige Institution nutzen und fördernde Mitglieder unterschiedlich hoch bemessen werden.
    Außerdem kann in der Beitragsordnung ein vorauszuzahlender Betrag für an sich in Form einer persönlichen Dienstleistung (natural) zu erbringende Eltern-Vereinsarbeit nach Anzahl und Werteinheit je Stunde festgesetzt werden.
  5. Der Mitgliedsbeitrag und weitere Beiträge werden zu Beginn eines Kalenderjahres für das gesamte Geschäftsjahr erhoben.
  6. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch dessen schriftliche Erklärung, gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Erklärung kann auch per E-Mail erfolgen.
  7. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der schriftlichen Ausschlusserklärung die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu dieser Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 5 Organe des Vereins

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese tritt zumindest ein Mal im Jahr zusammen.

Die laufende Führung der Geschäfte ist nach der Satzung und auf der Grundlage der Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung durch den Vereinsvorstand zu vollziehen.

Einzige Aufgabe der aus der Reihe der Vereinsmitglieder bestellten Rechnungsprüfung ist es, die jährlich zu erstellende Rechnungslegung mit Anfangs- und Endbestand der Konten und allen Belegen, nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung auf Vollständigkeit und rechtliche und oder tatsächliche Gebotenheit zu prüfen und darüber der Mitgliederversammlung persönlich zu berichten. 

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Alle Mitglieder können daran teilnehmen. Sie tagt nicht öffentlich. Die Versammlungsleitung kann aber Gäste zulassen. Über die Zulassung von Presse entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
    1. die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
    2. die Wahl und Abberufung der Rechnungsprüfung,
    3. die Beratung der Jahresberichte des Vorstandes,
    4. die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes für dessen Geschäftstätigkeit,
    5. die Beschlussfassung über den vom Vorstand eingebrachten Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr,
    6. die Beschlussfassung zur Änderung oder Neufassung der Vereinssatzung,
    7. die Beschlussfassung über die Mitgliedsbeitragsordnung,
    8. die Beschlussfassung über wichtige Aufgabenstellungen des Vereins,
    9. die endgültige Entscheidung über den Status der vom Vorstand ausgeschlossenen Vereinsmitglieder nach der Anrufung der Mitgliederversammlung,
    10. die grundsätzliche Neuausrichtung der Vereinstätigkeit im Rahmen der Vereinsziele,
    11. die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereine,
  3. Mindestens ein Mal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt.
    Zu den Mitgliederversammlungen wird mit einer Ladungsfrist von mindestens
    3 Wochen schriftlich, unter Angabe der zur Beratung und Beschlussfassung vorgesehenen Tagesordnungspunkte, durch den/die Vorsitzende/n des Vorstandes eingeladen.
    In der ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung sind die anwesenden Mitglieder ohne Rücksicht ihre Anzahl beschlussfähig.
  4. Unter Angabe der zur Beratung vorzusehenden Tagesordnung kann eine Gruppe von zumindest fünf Mitgliedern die Abhaltung einer Mitgliederversammlung von dem Vorstand schriftlich verlangen.
    Wird diesem Verlangen nicht binnen fünf Wochen nach der schriftlichen Aufforderung zur Einberufung zu einer Sitzung durch den Vereinsvorstand eingeladen, so ist jedes der die rechtmäßig einfordernden Mitglieder selbst befugt, zu einer Mitgliederversammlung einzuberufen.
  5. Jedes Vereinsmitglied hat in der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung eine Stimme.
    Beschlüsse werden in den Sitzungen mit einfacher Mehrheit gefasst. Dabei zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bei der Feststellung der Mehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit ist der beratene Antrag abgelehnt.
    In Wahlen wird offen gewählt, per Handzeichen, es sei denn, ein Mitglied fordert geheime Abstimmung.
    Für eine Satzungsänderung oder deren Neufassung bedarf es einer 2/3-Mehrheit der gültigen Stimmen der Mitglieder. Über eine Satzungsänderung kann ohnehin nur abgestimmt werden, wenn dies bereits auf der Tagungsordnung im Zuge der Einladung zu der Mitgliederversammlung ausdrücklich benannt wurde.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, welches die Versammlungsleitung und die Protokollführung unterzeichnen. 

§ 7 Vorstand

  1. Der Vereinsvorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins auf der Grundlage der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  2. Der, die Geschäfte führende Vorstand setzt sich zusammen aus:

    1. dem/der ersten Vorsitzenden,
    2. einem/einer zweiten Vorsitzenden,
    3. einem/einer ersten Kassierer/in,
    4. einem/einer zweiten Kassierer/in,
    5. einem/einer ersten Schriftführer/in,
    6. einem/einer zweiten Schriftführer/in
    7. einem/einer Beisitzer/in.

      Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.
      Die Wiederwahl ist möglich.
      Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

  3. Der/Die Vorsitzende des Vorstandes lädt zu den Vorstandssitzungen des Vereins unter Angabe der zu beratenden Tagesordnungspunkte mit einer Ladungsfrist von einer Woche schriftlich ein. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage abgekürzt werden.
  4. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.
  5. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn zumindest drei Mitglieder, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende anwesend sind.
  6. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen zählen dabei nicht mit. Bei der Stimmengleichheit der gültigen Stimmen entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
  7. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  8. Rechtsgeschäfte von Bedeutung sind auf der Grundlage von Beschlussfassungen des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung durch den/ die erste/n Vorsitzenden und dem/der zweiten Vorsitzenden, sofern eine dieser Personen verhindert ist von der verfügbaren Person, gemeinsam mit einer weiteren Person des Vorstandes zu verfügen.
    Von Bedeutung sind 
    • Begründungen/Änderungen/Beendigungen von Beschäftigungen
    • Rechtsgeschäfte mit einer Jahressumme von mehr als 5.000 Euro
    • Rechtsgeschäfte, welche die Grundlagen des Vereins angehen
    • Förderanträge bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privatrechtlichen Institutionen.
  9. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Auslagen, die ihnen bei der oder veranlasst durch die Wahrnehmung der Vorstandstätigkeit entstehen sind ihnen dann zu ersetzen, wenn diese unabweisbar und angemessen sind. 

§ 8 Rechnungsprüfung

Die Prüfung darüber, ob die Buchführung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entspricht, vollständig ist und den Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes entspricht, wird durch die Kassenprüfung festgestellt.

Die Mitgliederversammlung bestellt zu diesem Zweck für die Zeit von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsperioden zwei Rechnungsprüfer/innen.

 

§ 9 Auflösung

 

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen des Vereins dem Förderverein der Grundschule Wetzlar-Naunheim, e.V. übertragen. Dieser hat das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes für Körperschaften durchgeführt werden.
  2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist in dieser Angelegenheit nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 aller Mitglieder anwesend sind.
    Bei festzustellender Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von zwei Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Bei der Einberufung zu der zweiten Mitgliederversammlung ist auf diese Folge ausdrücklich hinzuweisen.
  4. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende/r Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Neufassung der Vereinssatzung lt. dem Beschluss der Mitgliederversammlung von Patchwork Naunheim vom 6. März 2017

PATCHWORK - Soziale Initiative im Stadtteil e.V.

Schülerbetreuung in den Räumen der Grundschule Naunheim, anerkannt als Träger freier Jugendhilfe nach § 75 KJHG
Als gemeinnützig anerkannt durch Bescheinigung des Finanzamtes Wetzlar vom 23.03.2017 / Steuernummer 39250 52768

Adresse Schülerbetreuung

Patchwork - Soziale Initiative im Stadtteil e.V.
Schulstraße 3
35584 Wetzlar

Telefon: +49 (0)6441-380568

Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 TMG

PATCHWORK - Soziale Initiative im Stadtteil e.V.
Ansprechpartner Vorstand: Julia Günther
Postanschrift Vorstand: Weingartenstraße 2, 35584 Wetzlar

Telefon: +49 (0)6441-36271
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Der Verein Patchwork ist im September 1998 gegründet worden. Vorrangiges Ziel des Vereins war Lücken im Betreuungsangebot im Stadtteil Naunheim zu schließen und in Kooperation mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu vernetzen.

Weitere übernommen Aufgaben neben der Schulkinderbetreuung waren

  • Die Ausgestaltung von Ferienprogrammen für den Stadtteil Naunheim
  • Stadtteilbezogene Aktionstage für Kinder (zum Beispiel das Adventsbasteln am Samstag vor dem 2. Advent)
  • Sozialintegrative Angeobte für Kinder im Stadtteil (zum Beispiel Offene Kindergruppe, Offene Dienstagsgruppe, Hausaufgabenbetreuung)

Die Anforderungen des Betreuungsangebotes wurden im Laufe der Entwicklung umfassender und intensiver, so dass für die Verantwortlichen die soziale und pädagogische Arbeit der Betreuung von Grundschulkindern in Naunheim zur Hauptaufgabe wurde.

Der Verein begang seine Arbeit im Jahre 1998 in den Räumen des ökumenischen Gemeindezentrums Naunheim. Nach den Herbstferien 1998 wechselte die Arbeit in einen Raum des Kindergartens Pusteblume, der dem Verein von der Stadt Wetzlar zur Verfügung gestellt wurde. Dort wurde die Arbeit fortgeführt bis zu den Sommerferien 2000. In den Sommerferien wurde der Umzug in die Räume der Grundschule Naunheim vorbereitet, so dass die Arbeit nach den Sommerferien dort stattfinden konnte. Auch heute noch fühlen sich die Kinder und Betreuerinnen in den großzügigen, hellen und freundlichen Räumen sehr wohl.

Seit dem Jahre 2005 ist Patchwork e.V. eine anerkannte Horteinrichtung und erhält auch eine entsprechende Landesförderung. Als Horteinrichtung wird ein warmes kindgerechtes Mittagessen angeboten, welches von der Firma ZAUG geliefert wird und für alle Betreuungsangebote nach 13:10 Uhr verbindlich ist. Der Preis ist in den pauschalen Betreuungskosten bereits enthalten.